Nach Medienberichten ist der bei dem Einsatz schwer verletzte Mann derzeit ans Bett gebunden. Hinweise auf ein islamistisches Tatmotiv fanden die Ermittler nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht.

Der Vorfall ereignete sich am Morgen des 15. Juli 2026 im Bereich Berliner Straße/Menageriestraße in Dresden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Dresden soll der 41-Jährige zunächst auf einer Baustelle eine Waffe auf drei Arbeiter gerichtet und dabei Schussgeräusche imitiert haben.

Anschließend soll er mit offen getragener Waffe einen Supermarkt betreten haben.

Waffe auf Polizeibeamte gerichtet

Nach dem Verlassen des Marktes habe sich Mehmet Ü. auf die Knie begeben und mehrfach „Allahu akbar“ gerufen. Als Polizeibeamte eintrafen, soll er die Waffe plötzlich auf die Einsatzkräfte gerichtet haben.

Die Staatsanwaltschaft erklärte, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Mann dabei auch einen Schuss in Richtung der Polizeibeamten abgegeben habe.

Daraufhin schossen die Einsatzkräfte zweimal auf den 41-Jährigen. Mehmet Ü. wurde schwer verletzt und anschließend in ein Krankenhaus gebracht.

Keine Hinweise auf islamistisches Tatmotiv

Besondere Aufmerksamkeit erhielt der Fall aufgrund der während des Einsatzes gerufenen religiösen Worte. Die Ermittlungen ergaben jedoch nach Angaben der Dresdner Staatsanwaltschaft bislang keine Anhaltspunkte dafür, dass die Tat islamistisch motiviert gewesen sein könnte.

Konya’daki Feci Kazada Köln’de Yaşayan Mustafa Kaya Hayatını Kaybetti
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Stattdessen verdichteten sich Hinweise auf eine mögliche schwere psychische Erkrankung des Beschuldigten.

Unterbringungsbeschluss unter Auflagen außer Vollzug

Nach dem Vorfall war zunächst die vorläufige Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden.

Inzwischen wurde dieser Beschluss auf Antrag der Staatsanwaltschaft unter strengen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Grundlage dafür ist unter anderem eine fachliche Einschätzung, wonach von dem Beschuldigten unter seiner derzeitigen medikamentösen Behandlung aktuell keine entsprechende Gefahr ausgehe.

Der 41-Jährige befindet sich allerdings weiterhin im Krankenhaus. Aufgrund der schweren Verletzungen, die er bei dem Polizeieinsatz erlitt, soll er derzeit ans Bett gebunden sein.

Bereits 2013 zu langer Haftstrafe verurteilt

Nach Recherchen deutscher Medien ist Mehmet Ü. den Behörden bereits aus einem früheren schweren Gewaltverfahren bekannt.

Er soll im Februar 2012 in Dresden zwei Männer mit einem Messer angegriffen haben. Das Landgericht Dresden verurteilte ihn im Jahr 2013 wegen zweifachen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten.

Nach Medienberichten wurde er im August 2022 aus der Haft entlassen. Anschließend stand er unter Führungsaufsicht, die ursprünglich bis August 2027 dauern sollte.

Die Ermittlungen zum aktuellen Vorfall dauern an.